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Als Ehepaar in der Säule 3a vorsorgen: Das müsst ihr wissen

16 März4 Minuten zum Lesen
Nicole und Fabio

An der Hochzeit kommt die Vorsorge wahrscheinlich bei den Wenigsten zur Sprache. Doch früher oder später holt euch das Thema ein. Denn eine Ehe verändert die Vorsorge für beide Partner – auch in Bezug auf die Säule 3a. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Dürfen wir als Ehepaar beide in die Säule 3a einzahlen?

Ja, solange ihr beide ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt, könnt ihr unabhängig voneinander in eure Säule 3a einzahlen. Denn die dritte Säule ist in erster Linie eine individuelle Vorsorge, in die ihr jeweils eigenverantwortlich einzahlt.

Die Maximalbeträge sind für alle gleich: 7'258 Franken pro Jahr für Angestellte mit Pensionskasse und 36’288 Franken pro Jahr oder bis zu 20% des Nettoeinkommens für Selbstständige ohne Pensionskasse.

Gut zu wissen:
Verheiratete können den Maximalbetrag beider Partner vom steuerbaren Einkommen der Familie abziehen und damit ihre Steuerlast spürbar senken.

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Wie können wir das Geld aus der Säule 3a beziehen?


Ehepaare können ihr Säule 3a-Vermögen unabhängig voneinander beziehen. Es gelten die gesetzlichen Vorgaben:

  • Der reguläre Bezug ist frühestens fünf Jahre vor dem offiziellen Pensionsalter und spätestens fünf Jahre danach möglich – letzeres aber nur, wenn du weiterhin erwerbstätig bist.
  • Ein Vorbezug ist in bestimmten Fällen erlaubt, zum Beispiel für den Kauf eines selbstbewohnten Eigenheims, wenn du aus der Schweiz auswanderst oder dich selbstständig machst.

Wichtig ist zu beachten, dass einmal eingezahltes Geld auf einem Konto nicht mehr aufgeteilt werden kann.

Wie sparen wir beim Bezug der Säule 3a am besten Steuern?

Ein grosser Vorteil der Säule 3a ist, dass die Einzahlungen steuerlich begünstigt werden und das gesparte Kapital von Vermögens und Kapitalgewinnsteuern befreit ist. Doch beim Bezug des Geldes macht der Staat die Hand auf. Dabei gilt: Beziehen beide Partner ihr 3a-Kapital im gleichen Jahr, wird es wegen des progressiven Steuersystems am teuersten.

Indem ihr mehrere 3a-Konten habt, könnt ihr die Bezüge dagegen staffeln und eure Konten abwechselnd über mehrere Jahre auflösen. Ihr versteuert also über mehrere Jahre nur einen Teil der Vermögens und zahlt etwas mehr Steuern. Insgesamt spart ihr aber je nach Kanton und der Höhe eurer 3a-Vermögen mehrere Tausend Franken.

Von der Staffelung der Bezüge profitieren auch Konkubinatspaare. Sie können zudem problemlos je ein 3a-Konto in einer Steuerperiode auflösen, da sie getrennt besteuert werden.

Beachtet jedoch: einige Kantone betrachten es als missbräuchliche Steuerumgehung, wenn ihr sehr viele Konten habt. So könnten Bezüge von mehreren Jahre zusammengefasst und die gesparten Steuern nachträglich eingefordert werden. Es empfiehlt sich daher, beim Steueramt deines Wohnkantons abzuklären, wie es in dieser Hinsicht verfährt.

Ein Beispiel: Eric und Sylvie, verheiratet, wohnhaft in Chur und kofessionslos, haben zusammen 600’000 Franken in der Säule 3a gespart.

Was geschieht mit der Säule 3a, wenn mir etwas passiert?

Auch wenn wir hoffen, dass es nie dazu kommt: Es ist wichtig, dass du dich damit auseinandersetzt, was mit deinen Vermögenswerten im Todesfall passiert. Denn auf die Hinterbliebenen wartet in der schwierigen Zeit zusätzlich bereits viel administrativer Aufwand. Mit allem, das du im Vorfeld regelst, nimmst du ihnen eine grosse Last ab.

Bist du verheiratet, ist die Regelung klar. Dein Säule 3a-Vermögen steht deinem Ehepartner oder deiner Ehepartnerin zu und wird ausbezahlt.

Für Konkubinatspaare gibt es aber keinen solchen Automatismus. Und sobald Kinder im Spiel sind, kann es rasch kompliziert werden. Denn sowohl deine Kinder als auch dein Konkubinatspartner oder deine Konkubinatspartnerin haben die gleichen Rechte an deiner Säule 3a.

Wenn du also sicherstellen möchtest, dass dein Partner oder deine Partnerin den grössten Teil deines Säule 3a-Vermögens erhält, musst du dies explizit festhalten – entweder durch ein Begünstigtenformular bei deiner Vorsorgeeinrichtung oder in einem Testament. Am besten lässt du diese Dokumente notariell beglaubigen, um deren Gültigkeit zu gewährleisten und potenziellen Streitigkeiten vorzubeugen.

Auch beim Säule 3a-Vermögen gelten aber die Pflichtteilsregelungen. Werden diese verletzt, muss die begünstigte Person den anderen Erben einen finanziellen Ausgleich auszahlen. Zudem müssen die Begünstigten das ausbezahlte Kapital normal versteuern.

Tipp: Stelle sicher, dass deine Hinterbliebenen den Zugang zu deinen wichtigen Apps und Online-Konten haben. Am besten schreibst du dafür alle deine Konten und die Zugangsdaten auf und bewahrst sie an einem sicheren Ort auf, zum Beispiel bei einem Notar. Vergiss nicht, die Liste regelmässig zu aktualisieren.

Wie wird die Säule 3a nach der Scheidung aufgeteilt?

Bei einer Scheidung wird das Säule 3a-Vermögen gemäss dem Güterrecht aufgeteilt. Sofern ihr keine spezielle Regelung in einem Ehevertrag getroffen habt, gilt die Errungenschaftsbeteiligung. Das bedeutet, dass alle während der Ehe getätigten Einzahlungen in die Säule 3a hälftig geteilt werden.

Das Geld muss aber in der Säule 3a bleiben, denn eine Scheidung ist kein Grund für einen Vorbezug. Einzahlungen, die vor der Ehe gemacht wurden, bleiben dagegen Eigentum des jeweiligen Partners. Hattet ihr hingegen eine Gütertrennung vereinbart, bleibt euer ihr gesamtes 3a-Vermögen in eurem Besitz.

Für Konkubinatspaare ist die Lage schnell erklärt: Beide Partner behalten ihre Säule 3a nach der Trennung vollständig. Sie müssen nichts untereinander aufteilen.

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