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Das musst du rund um die Auszahlung deiner Säule 3a wissen

15 Juli9 Minuten zum Lesen
Money Truck

Das Geld in der Säule 3a kannst du dir nicht einfach so auszahlen lassen. Der Bezug ist an klare Bedingungen geknüpft und wird besteuert. Wir erklären dir, wann die Auszahlung möglich ist, wie du am besten vorgehst und wie du die Steuern so tief wie möglich hältst.


Solange du in die Säule 3a einzahlst und das Geld behältst, profitierst du mehrfach. Du verbesserst nicht nur deine Vorsorge, sondern sparst auch jedes Jahr erheblich an Steuern. Sobald du dir das Vermögen auszahlen lässt, musst du allerdings einen Teil dem Staat abgeben. Doch mit der richtigen Planung kannst du die Steuerlast minimieren.


Wie beziehe ich das Geld aus der Säule 3a?


Der Bezug aus der Säule 3a ist in der Regel unkompliziert. Du musst ein Formular der Bank oder des Vorsorgeinstituts ausfüllen, bei dem du deine Säule 3a hast. Danach kannst du das Konto, den Fonds oder die Versicherungslösung auszahlen lassen. Beachte aber, dass du die Kündigungsfristen deines 3a-Anbieters einhältst. Diese können bis zu 30 Tage betragen. Wenn du also zum Beispiel das Vermögen gestaffelt beziehen willst, planst du am besten voraus und lasst es dir nicht erst auf Ende Dezember auszahlen


Wichtig:
Eine Fondslösung oder ein 3a-Konto kann nicht teilweise ausbezahlt werden. Daher ist es oft sinnvoll, mehrere 3a-Lösungen zu eröffnen. Und der ausbezahlte Betrag muss im Bezugsjahr versteuert werden. In der Steuererklärung wird er separat vom Einkommen unter «Kapitalleistungen aus Vorsorge» ausgewiesen.


So bleiben die Steuern beim Bezug der Säule 3a tief


Der Gesetzgeber gibt dir recht viel Flexibilität beim Bezug des Säule-3a-Guthabens: Du kannst es bis zu fünf Jahre vor Erreichen des regulären Pensionierungsalters auszahlen lassen.


Allerdings endet mit der Auszahlung die Steuerfreiheit. Der Betrag wird im Bezugsjahr als Einkommen versteuert, allerdings zu einem niedrigeren Satz als regulärer Lohn. Dies kann dennoch eine hohe Summe ausmachen, insbesondere wenn du in renditestarke Produkte wie Fondslösungen investiert hast.


Um die Steuerbelastung zu minimieren, ist eine sorgfältige Planung wichtig.


Tipps zur Verringerung deiner Steuerlast:

  • Eröffne mehrere Säule-3a-Konten oder -Fonds, damit du die Auszahlung über mehrere Jahre verteilen kannst. So vermeidest du eine unnötig hohe Steuerprogression. Beachte jedoch, dass einige Kantone vorschreiben, in wie vielen Jahren das Guthaben bezogen werden darf. Informiere dich bei der kantonalen Steuerverwaltung über die geltenden Bestimmungen.
  • Beziehe die Säule 3a nicht im selben Jahr wie deine Pensionskasse, falls du dich dort für die Kapitalauszahlung entscheidest.
  • Ehepartner sollten ihre Bezüge koordinieren, um sicherzustellen, dass sie ihr Säule-3a-Vermögen nicht im selben Jahr beziehen.


Mit diesen Massnahmen kannst du deine Steuerlast effektiv senken. Beachte auch hier, dass Anbieter von 3a-Lösungen eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat haben können. Kläre das im Vorfeld genau ab, ansonsten gehst du das Risiko ein, dass der Bezug im geplanten Jahr gar nicht mehr möglich ist. Die Folge wäre eine unnötig hohe Steuerrechnung.


Vorbezug aus der Säule 3a – in diesen Fällen ist es erlaubt


Der ordentliche Bezug ist nicht die einzige Möglichkeit, dein Säule-3a-Guthaben auszahlen zu lassen. Der Gesetzgeber erlaubt einen Vorbezug unter bestimmten Umständen, die jedoch klar definiert sind und bestimmten Zwecken dienen müssen.


Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum


Das Säule-3a-Guthaben kann zur Finanzierung von Wohneigentum genutzt werden. Mit diesem Kapital kannst du beispielsweise die Eigenkapitalvorgaben für eine Hypothek erfüllen. Diese Regelung gilt jedoch nur für selbstbewohntes Wohneigentum, nicht für Ferienhäuser oder Renditeliegenschaften.


Auch für die Amortisation der zweiten Hypothek ist ein Vorbezug erlaubt. Allerdings kannst du das Guthaben in diesem Zusammenhang nur bis maximal fünf Jahre vor dem regulären Pensionierungsalter teilweise beziehen. Wichtig zu beachten: Ein Vorbezug für Wohneigentum ist nur alle fünf Jahre möglich.


Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit


Wenn du ein eigenes Unternehmen gründen möchtest, kannst du die Säule 3a auflösen, um dir einen finanziellen Puffer zu schaffen. Dies kann beispielsweise für Gründungskosten, Investitionen oder zur Deckung des Lebensunterhalts in der Aufbauphase genutzt werden. Diese Möglichkeit gilt jedoch nur, wenn du eine Personengesellschaft, wie eine Einzelfirma, gründest.


Gründest du hingegen eine Aktiengesellschaft oder GmbH, bist du rechtlich weiterhin angestellt, und ein Vorbezug ist nicht möglich. Nach dem Vorbezug kannst du eine Einzelfirma jedoch in eine Kapitalgesellschaft wie eine AG oder GmbH umwandeln.


Auswanderung aus der Schweiz


Wenn du dauerhaft aus der Schweiz ausreist, darfst du dein Säule-3a-Guthaben vorzeitig beziehen. Voraussetzung ist jedoch die Zustimmung deines Ehepartners oder deiner Ehepartnerin, falls du verheiratet bist. Es empfiehlt sich, das Geld erst nach der Abmeldung in der Schweiz zu beziehen, da dann lediglich eine Quellensteuer am Standort der Vorsorgeeinrichtung fällig wird. Diese Steuer ist in der Regel niedriger als die üblichen Steuern auf einen Vorbezug.


Einkauf in die Pensionskasse


Ein Vorbezug aus der Säule 3a kann auch dafür genutzt werden, um sich in die Pensionskasse einzukaufen und Vorsorgelücken in der zweiten Säule zu schliessen. Diese Möglichkeit kann sinnvoll sein, um deine spätere Rente zu erhöhen. Der Übertrag von der Säule 3a in die Pensionskasse ist steuerneutral, sodass keine Steuern auf den Vorbezug anfallen. Falls du nicht den gesamten Betrag benötigst, ist ein Teilbezug ebenfalls möglich.


Bezug einer vollen Invaliditätsrente


Beim Bezug einer vollen IV-Rente kannst du dir die Säule 3a auszahlen lassen, jedoch nur, wenn du eine Banklösung abgeschlossen hast. Hast du eine Versicherungslösung, die das Invaliditätsrisiko abdeckt, ist eine Auszahlung des angesparten Vermögens nicht möglich.


Todesfall


Im Todesfall handelt es sich nicht um einen klassischen Bezug des Vorsorgevermögens. Dennoch wird es in dem Fall vorzeitig ausgezahlt, und zwar gemäss der gesetzlichen Begünstigtenordnung.


Dabei gilt folgende Reihenfolge:

  1. Ehepartner/in oder eingetragene/r Partner/in
  2. Direkte Nachkommen
  3. Eltern
  4. Geschwister
  5. Übrige Erben gemäss Testament


Du kannst die Begünstigten individuell anpassen, jedoch dürfen Pflichtteile der Nachkommen nicht verletzt werden.


Wichtig:
Auch wenn es ein Thema ist, über das kaum jemand gerne spricht: Regle diese Angelegenheit frühzeitig und überprüfe die Anweisungen regelmässig. So bist du sicher, dass deine Liebsten finanziell bestmöglich abgesichert sind und es keinen unnötigen Streit um das Geld gibt.


Besonders für Konkubinatspaare ist dies in der Regel sinnvoll, um sicherzustellen, dass der Partner oder die Partnerin einen möglichst grossen Anteil des Vermögens erhält. Es ist ratsam, Anpassungen auch notariell beglaubigen zu lassen – so gehst du auf Nummer sicher und niemand kann die Anweisungen anfechten.

Max sitting on a red rocket

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